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Einstellung ohne Auflage – Widerstand gegen staatliche Willkür bleibt zwingend notwendig

Kriminalisierung von Polizei und Justiz nach Abschiebeblockade läuft ins juristisch Leere

Am 05.09.22 endete das Berufungsverfahren von R. anlässlich einer Anti-Abschiebeblockade vor dem LG Göttingen mit einer Einstellung ohne Auflage. Die Verhandlung dauerte nur wenige Minuten, die wartenden Polizeizeugen wurden gar nicht vernommen. R. war der letzte in einer Reihe von Angeklagten, dessen Kriminalisierung vier Jahre nach der Abschiebung von Willard Gondo am 24. Mai 2018 noch andauerte.

Ein Grund zur Freude? Jein.
Mit Blick auf den Moment ist es ein juristischer Erfolg, dass das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts gegen R. über 60 Tagessätze kassiert und das Verfahren eingestellt wurde. Allerdings zeigt sich auch mit nüchterner Klarheit der Schaden, den Ausländerbehörde, Polizei und Justiz angerichtet haben:

– Willard wurde am 24. Mai 2018 unter Zuarbeit von Pascal Comte (DRK) in der Massenunterkunft Siekhöhe von der Polizei festgenommen und in die Polizeidirektion Groner Landstraße verbracht. Die Polizeimaßnahme war rechtswidrig, wie das LG Göttingen drei Monate später feststellte.

– Bei dem Versuch von über 120 Protestierenden, Willard die Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen und mit einer Blockade der Polizeistation seine Abschiebung zu verhindern, wurden acht Ermittlungsverfahren eingeleitet, sieben kamen zur Anzeige. Daraus folgten ein Freispruch, eine Ermahnung, alle anderen Verfahren wurden gegen Auflage eingestellt. Gestern kam es vor dem Landgericht zur letzten Einstellung – ohne Auflage.

– Die hinzugezogenen Polizeikräfte setzten am 24. Mai 2018 gegen die Blockierer*innen Tritte, Schläge, Kniffe und Pfefferspray ein. Dieses aggressive Vorgehen blieb ohne Konsequenzen.

– Drei Protestierende wurden im Verlauf der Blockade Ingewahrsam genommen. Diese Freiheitsentziehungen waren rechtswidrig, wie das OLG Braunschweig fast drei Jahre später feststellte.

– Willard wurde am 25. Mai 2018 von Berlin nach Norwegen abgeschoben (Dublin-Verordnung). Er ist aktuell auf einer Insel im hohen Norden untergebracht und wartet nach vier Jahren immer noch auf den Ausgang seines Asylverfahrens. Ihr Lebensträume-zerstörendes Vorgehen interessiert die Göttinger Ausländerbehörde nicht mehr, Willard war für die Behörde wie alle anderen auch nur ein Aktenzeichen.

Unterm Strich bleibt ein weiterer Fall von widerlich brutalem Umgang mit Menschen, die ihren Lebensort und ihre Freundschaften selbst bestimmen wollen. Und trotz der juristischen Freisprüche und Einstellungen bleibt wieder einmal eine bemerkenswerte tatsächliche und versuchte Kriminalisierung von solidarischen Menschen, die sich gemeinsam gegen staatliche Angriffe verteidigen. Der Ausgang der juristischen Verfahren wird keine Auswirkung auf die Strategie der Polizei haben, bei nächster Gelegenheit wieder zu provozieren und zu eskalieren.

Wir warten auf Willard und alle, die gerne in Göttingen geblieben wären und noch kommen wollen!
Wir werden uns gegen Abschiebung und Kriminalisierung solidarischer Bewegungen auch in Zukunft zusammenschließen und wehren!

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung 05.09.22

Erneuter Prozess wegen Abschiebung von Willard
Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung
Montag 05.09.22 | 8:30 Uhr | Landgericht Göttingen

Am Montag, 5. September 2022, wird vor dem Landgericht nochmals gegen R. verhandelt. In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob R. während einer inzwischen vier Jahre zurückliegenden Anti-Abschiebe-Blockade Widerstand gegen Polizeieinsatzkräfte geleistet hat. R. ist der letzte von den insgesamt sieben im Zusammenhang mit der Abschiebung Angeklagten – für ihn ist das juristische Nachspiel noch nicht zu Ende.

Was war?

Am 24. Mai 2018 wurde Willard Gondo rechtswidrig in der Göttinger Massenunterkunft Siekhöhe festgenommen und anschließend nach Norwegen (Dublin-Verordnung) abgeschoben. Dabei verlief die Abschiebung für die Polizei wieder mal nicht wie geplant. Hatten sich doch in kürzester Zeit empörte und auf die menschenrechtsverachtende Praxis der Abschiebebehörde wütende Freund*innen und Unterstützer*innen vor dem Polizeigebäude in der Groner Landstraße versammelt. Letztlich kamen über 120 Protestierende zusammen und blockierten über Stunden die Ausfahrt des Dienstgebäudes. Lange gab es die Hoffnung, Willard die Chance zu ermöglichen, gegen seine rechtswidrige Festnahme juristische Mittel einzulegen und die Abschiebung zu verhindern. Drei Monate später bestätigte zwar das Landgericht Göttingen, dass Willards Festnahme und Verbringung ohne Rechtsgrundlage durchgesetzt wurden. Für ihn hatte das aber keine Konsequenzen mehr. Sein Asylverfahren in Norwegen läuft nun schon über vier Jahre, er ist auf einer Insel im Norden untergebracht. Willard wünscht sich immer noch, nach Göttingen zurückkehren zu können.

Im Zuge der Blockade kam es zu Geschiebe und Gerangel. Die Einsatzkräfte, welche im Verlauf des Tages Verstärkung aus Hannover und Osterode bekamen, unterließen keine Gelegenheit zu provozieren: Mit Treten, Boxen, schmerzhaftem Kneifen und dem Einsatz von Pfefferspray sorgten sie für ein gereiztes Ambiente. Und dann sollte sich der Einsatz der extra angekarrten Hundertschaft wohl auch lohnen. Nach nur knapp einer halben Stunde ihres Aufmarsches begannen die Festnahmen. Mal hier eine, mal da eine. Gegen sieben Personen wurden schließlich Strafverfahren eröffnet. Eine von ihnen ist der Aktivist, der am 05.09. nochmals vor Gericht steht.

Das juristische Nachspiel

… zeigt das fiese und niederträchtige Vorgehen der an Willards Abschiebung beteiligten Behörden und Institutionen. Zunächst: Die gerichtlich bestätigte rechtswidrige Festnahme und Verbringung von Willard wurde bereits erwähnt. Dann: Die zentralen Anklagepunkte gegen die sieben Aktivist*innen waren immer auch Widerstand (§113) oder Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§114). Doch in keinem der anderen sechs Verfahren wegen der Blockade gab es am Ende eine Verurteilung. Eine Person erreichte einen glatten Freispruch, die anderen Verfahren wurden ziemlich schnell gegen Zahlungen an gemeinnützige Vereine eingestellt. Schließlich: Drei Personen haben Klage gegen ihre Ingewahrsamnahmen während der Blockade-Aktion eingelegt. Das OLG Braunschweig gab ihnen Recht, die Polizeidirektion Göttingen erhielt einen Rüffel und bekam die Kosten des Verfahrens aufgebrummt.

Fazit

Nachdem nun alle Verfahren nahezu abgeschlossen sind, scheint sich an den Verhältnissen nichts geändert zu haben: Willard und viele weitere tausend Menschen sind nicht mehr an dem Ort, an dem sie mit viel Hoffnung angekommen sind und leben wollten. Polizeiübergriffe und juristische Verfahren bedeuten für betroffene Aktivist*innen immer auch Stress, Kosten und Energie. Der sog. Schubs-Paragraf §113 StGB ermöglicht Bullen immer noch, wozu er gemacht wurde: Aufmischen, um Festnahmen und folgende Strafverfahren zu kreieren – ein Allround-„Erziehungsmittel“ gegen Soziale Bewegungen, Fußballfans, Partyfeiernde, Migrant*innen…

Doch eine solche Erzählung wäre nicht vollständig: Menschen auf der ganzen Welt kämpfen für Bewegungsfreiheit, ein gutes Leben für Alle und haben große Unterstützungsnetzwerke. Soziale Bewegungen verteidigen sich effektiv gegen verheerende patriarchale, soziale und ökologische Verhältnissen und schaffen Alternativen. Nicht zuletzt stellen wir unsere Solidarität gegen ihre staatliche Repression und faschistische Angriffe.

Kommt zum Landgericht: Es gibt Infos, Kaffee und Zuschauer*innenplätze.

Alarm Phone Sahara Infotour

Sonntag, 3. Juli 2022, 18 Uhr, Saal OM10 (Obere-Masch-Str. 10)
auf Einladung von Jugendzentrum Innenstadt e.V. und Our House e.V.

Die Grenzen, die die europäischen Staaten gegen Migrant*innen und Flüchtende hochziehen, verlaufen längst nicht mehr nur an den EU-Außengrenzen, sondern weit darüber hinaus, u.a. durch viele Länder auf dem afrikanischen Kontinent. Dieses repressive Grenzregime schafft lebensgefährliche Bedingungen und lässt Menschen nicht nur im Mittelmeer und im Atlantik sterben, sondern auch auf den Reisewegen durch die Sahel-Staaten und Nordafrika. Es führt zu brutalen Massenabschiebungen zwischen afrikanischen Staaten und zur Internierung von Migrant*innen und Flüchtenden in Folterlagern in Libyen. Zudem sorgt es dafür, dass tausende von Menschen, denen ein Weiterkommen versperrt ist, mit leeren Händen und unter prekären Bedingungen in Ländern wie dem Niger, einem der ärmsten Länder der Welt, festsitzen.
Die historisch seit langem bestehende zirkuläre Migration insbesondere in sowie zwischen West- und Nordafrika wird dadurch immer mehr eingeschränkt. Folglich zerstört diese von der EU durchgesetzte Politik in kolonialer Tradition an vielen Orten wirtschaftliche Existenzgrundlagen und damit das Leben der Menschen aus diversen Regionen.

Das Alarme Phone Sahara (APS) setzt diesem brutalen EU-Grenzregime in Agadez und an anderen Orten im Norden Nigers solidarische Intervention entgegen. Moctar Dan Yayé und Azizou Chehou des APS Niger werden auf ihrer Info-Tour von Hintergründen und aktuellen Entwicklungen in Niger zur repressiven Migrationspolitik und von ihrer alltäglichen Arbeit berichten.

WEB HTTPS://ALARMEPHONESAHARA.INFO
FB @ALARMEPHONESAHARA
TWITTER @ALARMEPHONES

Göttinger*innen an der Einreise nach Rojava gehindert!

Wir dokumentieren hier die ausführliche Pressemitteilung der Internationalen Arbeitsbrigade, welche heute am 6. Juni 2022 an der Einreise in die Autonome Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien gehindert wurde. Zwei Internationalist*innen aus Göttingen nehmen an den Arbeitsbrigaden teil, um von den Menschen in den selbstverwalteten Gebieten Kurdistans zu lernen und um Öffentlichkeit zu schaffen für die Unterdrückung der Kurd*innen, ihr Recht auf Selbstbestimmun sowie den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei.
Weitere Informationen:
Dossier über türkische Kriegsverbrechen und den Einsatz von Chemiewaffen, Mai 2022
Internationale Brigade bricht nach Rojava auf, anf, 06.06.2022
Internationale Arbeitsbrigade an der Einreise nach Rojava gehindert, anf, 06.06.2022

** Pressemitteilung der Internationalen Arbeitsbrigade, 06.06.22, Südkurdistan/Irak **

Am Mittag des 6. Juni 2022 wurde eine Gruppe der Internationalen Arbeitsbrigade am Grenzposten Sêmalka zwischen der Region Kurdistan-Irak und der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (AANES) durch Grenztruppen aufgehalten. Die Gruppe besteht aus mehreren Dutzend internationalistischen Freiwilligen aus Europa und Nordamerika. Sie wurden trotz gültiger Papiere und wider dem Völkergewohnheitsrecht von Grenzposten der kurdischen Regionalregierung im Nord-Irak am Grenzübertritt in die AANES gehindert.
Seit die Region vom IS befreit wurde nutzt die Türkei und die Regierungspartei im Nord-Irak, KDP, die Nichtstaatlichkeit der demokratischen Selbstverwaltung als Vorwand um Waren- und Personenverkehr stark einzuschränken.
Konkret bedeutet das für die Bevölkerung vor Ort, dass die Versorgung mit notwendigen Gütern, wie Essen und Medizin und ein freies Reisen stark eingeschränkt ist.

Ein Ziel der Internationalen Arbeitsbrigade ist von den Menschen in den selbstverwalteten Gebieten Kurdistans zu lernen, die einen demokratischen Konföderalismus anstreben, der auf Frauenbefreiung, Ökologie und Selbstverwaltung aufbaut.
Ein weiteres Ziel ist in der internationalen Öffentlichkeit Aufmerksamkeit zu schaffen für die Unterdrückung der Kurd*innen, ihr Recht auf Selbstbestimmung und den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei.

Menschen in der gesamten Region leiden seit einigen Jahren durch von der Türkei ausgehende und gezielt die Zivilgesellschaft treffende Embargos, Militärschläge und Terrorismus. Vor einigen Tagen bestärkte die türkische Regierung nun erneut ihren Plan eine 30 Kilometer breite „Sicherheitszone“ innerhalb der AANES durchzusetzen. Die Türkei versucht hier erneut ihren Status als NATO-Mitglied zu nutzen, um Völkermord an den dort ansässigen Kurd*innen zu begehen, sowie die demokratische Selbstverwaltung der Gesellschaft und die feministische Befreiungsbewegung zu zerschlagen.

„Wir als Internationale Arbeitsbrigade verurteilen diese erneut aufflammenden Aggressionen aufs Schärfste. Es ist verabscheuungswürdig, dass sich ein Staat hinter seiner NATO-Mitgliedschaft verstecken kann, um ungestört Gräueltaten zu begehen.“ sagt Maria Schneider, eine Teilnehmerin der Brigade dazu.
Die internationale Arbeitsbrigade verurteilt außerdem die Kollaboration der KDP mit der Türkei und die Unterstützung durch westliche Länder wie Deutschland. Deutschland schweigt nicht nur zu völkerrechtswidrigen Angriffen, sondern sogar zu Kriegsverbrechen, wie dem verbotenen Einsatz von Giftgas und Angriffen, die sich gezielt gegen Zivilist*innen richten. Trotz der andauernden türkischen Invasion liefert Deutschland weiterhin Waffen an den NATO-Partner, unterstützt die türkische Regierung in der EU und NATO und kriminalisiert kurdisches Leben in Deutschland unter dem Vorwand des PKK-Verbots.
So wird die Faschisierung der Türkei von anderen NATO-Staaten akzeptiert. Auch der Missbrauch des Veto-Rechts der Türkei im NATO-Aufnahmeprozess von Schweden und Finnland zur Durchsetzung der Kriminalisierung von Kurd*innen, führt zu keinem Aufschrei.

Der Krieg den die Türkei gegen die kurdische Selbstverwaltung führt, war schon vor Kriegsbeginn in der Ukraine von NATO-Staaten mitgetragen worden. Nun kann Erdogan im Schatten des Ukraine-Krieges die Bevölkerung im Nord-Irak und in Nord-Ost-Syrien terrorisieren und sich dabei auf seine Machtposition innerhalb der NATO verlassen.

„Wir als Arbeitsbrigaden rufen alle Internationalist*innen und Demokrat*innen dazu auf, Widerstand gegen den türkischen Angriffskrieg, das Embargo gegen Rojava und die Kriminalisierung der Kurdischen Freiheitsbewegung zu leisten. Wir fordern ein Ende der Kollaboration der KDP mit dem türkischen Angriff und Frieden in Kurdistan“, sagt Maria Schneider.
Obwohl sie an der Grenze zurückgewiesen wurden, sind die Freiwilligen der Arbeitsbrigaden motiviert die demokratischen Ideen der kurdischen Freiheitsbewegung in ihre Heimatländer zurückzutragen.

Solidarität mit den afghanischen Frauen – Nein zu jedem Imperialismus und Krieg – Demo 3. März 2022

Die offene Reihe der omzewand mit Beiträgen von u.a. Göttinger Stadtgruppen wird seit dem 02.03.22 fortgesetzt mit einem Banner des Aktionsbündnis afghanischer Frauen gemeinsam mit dem AK Asyl.

Aus dem Aufruf zur Kundgebung am 3. März 2022

Die Berichterstattung zum Krieg gegen die Ukraine hat die Situation in Afghanistan aus der Öffentlichkeit verdrängt. Diese Situation nutzen die Taliban gerade für sich aus. Seit Tagen durchsuchen sie Haus für Haus, suchen diejenigen, die sich aus Angst vor Verfolgung vor ihnen verstecken. Die Evakuierung von sog. Ortskräften und anderen gefährdeten Menschen aus Afghanistan findet effektiv nicht mehr statt.

Wir verurteilen tief den Angriff des imperialistischen Russland auf die Ukraine, genauso verurteilen wir tief die Kriege der NATO. Unsere Solidarität und Gedanken sind bei den russischen und ukrainischen Betroffenen. Wir treten jeder Kriegslogik und nationalistischen Kriegen, egal von welcher Seite,  entgegen. Wir solidarisieren uns mit der Antikriegsbewegung in Russland.

Grenzen öffnen für alle Menschen!
Grenzen schließen für alle Waffen !


Zu dem Krieg in der Ukraine
Redebeitrag von FiA – Frauen in Aktion_20220303


Pressemitteilung zur Demonstration für die Unterstützung afghanischer Frauen, für die Aufnahme und das Bleiberecht von Geflüchteten ohne rassistische Ausschlusskriterien und gegen die Logik des Krieges am 3. März 2022 in Göttingen

Am heutigen 03. März 2022 demonstrierten in der Göttinger Innenstadt mehr als 500 Menschen, um ihre Solidarität mit den Frauen in Afghanistan zu bekunden, die vom Talibanregime erneut massiv unterdrückt werden. Die Demonstrant*innen forderten sichere Fluchtwege für alle Menschen, die durch den Terror der Taliban bedroht sind und dass die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur kompletten Evakuierung aller ehemaligen Hilfskräfte und deren Angehöriger endlich in die Tat umsetzt.

Während sich alles auf den Angriffskrieg auf die Ukraine konzentriert, können die Taliban weiter politische Gegner*innen verfolgen, gefangen nehmen und ermorden. Seit Tagen werden in Kabul und jetzt auch in Masar i Sharif Stadtteile abgeriegelt und jedes einzelne Haus durchkämmt nach politischen Gegner*innen. Die Bewohnerinnen werden geschlagen und gedemütigt. Den afghanischen Menschen wurde verboten, das Land zu verlassen. Menschen werden weiter ermordet und öffentlich zur Schau gestellt. Die versprochene Evakuierung dagegen findet weiterhin nicht statt. Immer noch warten viele verzweifelt auf eine Aufnahmezusage. Darüber hinaus wandten sich die Demonstrierenden gegen die Logik des Krieges, die nicht nur seit vielen Jahren Millionen Menschen in Afghanistan ins Elend stürzte, sondern nun auch die Bevölkerung der Ukraine mit Zerstörung und Tod überzieht.

Der Angriff auf die Ukraine durch russisches Militär wurde als eine durch nichts zu rechtfertigende Verletzung des Völkerrechts gebrandmarkt, die sich einreiht in eine Kette von Kriegen, die aus imperialistischen Motiven heraus geführt wurden und werden. Zu dieser Kette gehören auch die ebenfalls völkerrechtswidrigen Kriege, die von NATO-Staaten in Jugoslawien, im Irak, in Afghanistan, in Libyen und in Syrien – teilweise mit aktiver Beteiligung Deutschlands – geführt wurden und die bis heute Elend und Tod statt der versprochenen Befreiung mit sich bringen. Diese imperialistischen Kriege mit NATO-Beteiligung werden auch aktuell fortgesetzt, wie das Beispiel der fortgesetzten militärischen Angriffe der Türkei auf Kurd*innen und Jezid*innen in Syrien und dem Irak zeigt.
Während der Ausbau Europas zur Festung gegen Geflüchtete immer weiter vorangetrieben wurde und wird, zeigt sich nun erneut auch in der deutschen Bevölkerung eine Welle von Aufnahmebereitschaft für die aus der Ukraine fliehenden Menschen. In Kundgebungsbeiträgen wurde die nach rassistischen Selektionskriterien vorgenommene Trennung von Flüchtenden durch ukrainische wie polnische Grenzschützer*innen scharf kritisiert. Auch wurde gefordert, den Flüchtlingen, denen seit Monaten an der belarussisch-polnischen Grenze die Beantragung von Asyl verweigert wird, endlich einreisen zu lassen und diese nicht länger, wie es bisher in Polen praktiziert wird, zu entrechten.

Es wurde das Recht auf Desertion auch für Männer in der Ukraine und in Russland eingefordert und scharf kritisiert, dass Männer zwischen 18 und 60 Jahren von ukrainischen Grenzer*innen an der Ausreise gehindert und für den Krieg zwangsrekrutiert werden. Des weiteren wurde zur Solidarität mit den Menschen in Russland aufgerufen, die sich trotz aller Repression durch den russischen Staatsapparat öffentlich gegen den Krieg stellen.
Der Plan der deutschen Bundesregierung nunmehr zusätzlich zu den ohnehin geplanten 50 Milliarden Euro für die Aufrüstung weitere 100 Milliarden Euro auszugeben wird letztlich wieder nur den Waffenfabrikant*innen und deren Aktionär*innen zugute kommen und noch mehr Tod mit sich bringen. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass mit dem in den meisten öffentlichen Medien propagierten Freund-Feind-Denken nicht nur die Chancen auf ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen vergeben wird, sondern dass auch eine Aufarbeitung der Vorgeschichte des aktuellen Überfalles Russlands auf die Ukraine verunmöglicht wird. Dazu würde gehören neben den russischen Großmachtinteressen auch die wohlwollende Unterstützung westlicher Regierungen für Nazi-Kampfverbände aufzuarbeiten. Diese kämpfen seit 2014 in der Ukraine u.a. im Asow-Batallion mit militärischen Überfällen gegen Teile der russischen Bevölkerung.

– Grenzen auf und Bleiberecht für alle – ohne rassistische Ausschlusskritierien!
– Durchbrechen wir gemeinsam die Logik des Krieges!
– Solidarität mit Deserteur*innen überall! Solidarität den verfolgten Kriegsgegner*innen weltweit!
– Sofortige und vorbehaltlose Einstellung aller kriegerischen Handlungen durch Russland und Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine!
– Schluss mit den NATO-Kriegen!
– Kein Geld für Waffen und Aufrüstung sondern nur für humanitäre Hilfen!
– Kriegsursachen wie Nationalismus, Machtstreben und Profitgier bekämpfen!
– Sichere Fluchtwege für die bedrohten Menschen aus Afghanistan!
– Um Europa keine Mauer!

Initiative gestartet: dezentrale Wohnunterbringung für Geflüchtete – jetzt!

Göttinger Initiative für unmittelbare, dezentrale, bedarfsorientierte Wohnunterbringung und anschließendes Mietwohnen für Geflüchtete

Am Freitag, 04.02.22, haben verschiedene Göttinger Institutionen am Neuen Rathaus das Initiativpapier “für dezentrale Wohnunterbringung für Geflüchtete” an die Göttinger Stadtpolitik und Verwaltung übergeben.

Als Betroffene und Aktive in der Begleitung von Geflüchteten wollen wir eine Neuausrichtung des Bereichs Wohnen für Geflüchtete inklusive aller angrenzenden sozialen Felder anstoßen. Bewusst geht es uns nicht nur um das Drängen auf Nachsteuerung an den bekannten und bisher politisch verhandelten Stellschrauben. Nach eingehender Beschäftigung sind wir zu der Auffassung gelangt, dass in Göttingen die Notwendigkeit gegeben und das Potezial vorhanden ist, das Thema dezentrale Wohnunterbringung und anschließendes Mietwohnen strukturell umzusteuern.

Die Initiative steht für Gespräche auf Grundlage ihres Papiers zur Verfügung und lädt Göttinger Bürger*innen, Netzwerke und Institutionen ein, in Austausch zu gehen und sich am Prozess der weiteren Umsetzung aktiv zu beteiligen.

Mittel- und langfristig würden nicht nur neuhinzuziehende und eingesessene Göttinger*innen profitieren. Göttingen könnte bundesweit als Modell für andere vergleichbare Städte und Kommunen dienen. Es ist sicherlich nicht leicht, bisherige Fehlentwicklungen in Göttingen zunächst zuzugestehen. Und es ist uns bekannt, dass dieser Weg eine Anstrengung erfordert. Etablierte Prozesse und Strukturen müssen grundsätzlich hinterfragt und z.B. durch Kündigung von Verträgen jetzt der Spielraum und die Voraussetzungen für Veränderungen geschaffen werden. Im Rahmen einer aus unserer Sicht notwendigen Konzeptentwicklung muss viel bedacht werden, um ein nachhaltig gutes Ergebnis zu erzielen. Jedoch erwarten wir, dass wir uns als solidarische Stadtgesellschaft dieser Umsteuerung nun stellen.

Erstunterzeichner*innen:
AK Asyl, AK Soziale Kämpfe der Basisdemokratischen Linken, Außenreferat Asta Göttingen, Bündnis Gutes Wohnen für Alle, FiA – Frauen in Aktion Göttingen, Frauen-Notruf e.V. Göttingen – Beratungs- & Fachzentrum sexuelle und häusliche Gewalt, Göttinger Initiative, Büger*Asyl – Jetzt!, Kore e.V., Medinetz Göttingen, Netzwerk Solidarity City Göttingen, Our House OM10, Plea e.V., Roma Center e.V., SaKuKu – Salon für Kunst und Kultur, Seebrücke Göttingen

Krass: Stadt will ehem. JVA an Investor verkaufen | Großartig: Gesundheitskollektiv will Solidarisches Gesundheitszentrum in ehem. JVA aufbauen

Nur wenige Wochen, nachdem wir in einem Offenen Brief Beteiligung und Transparenz für die weiteren Planungen im Viertel angemahnt haben und insbesondere die angekündigten Machbarkeitsstudien fordern, plant die Verwaltung der Stadt Göttingen mit OB Broistedt an der Spitze den Verkauf der ehem. JVA an einen Investor. Das wäre nicht nur das Gegenteil von dem, was wir in Beteiligungsverfahren seit Jahren planen und diskutieren, sondern ein Angriff auf öffentliches Eigentum und das Potential eines sozialen, solidarischen Miteinanders. Nun bleibt es zu hoffen, dass die Öffentlichkeit und die Parteien im Stadtrat so einen Irrsinn und Kurzsinn nicht mitmachen.
Vielmehr sollte nun endlich das Rahmenkonzept für ein Soziales Zentrum mit Leben und Umsetzung gefült werden, welche wir gemeinsam im Forum Waageplatz-Viertel bereits vor drei Jahren vorgelegt und zur Diskussion gestellt haben.

Aktuelle Berichterstattung im Göttinger Tageblatt
Hier ist der GT-Artikel vom 05.01.22 (nur Text | ganze Zeitungsseite ), in dem die Pläne der Stadt zum Verkauf der JVA vorgestellt werden. Im zweiten Teil des Artikels wird Bezug auf unseren Offenen Brief genommen.
In einem Leserbrief mahnt ein Göttinger am 12.01.22 im GT an: Nicht ein weiteres stadteigenes Objekt einen Investor verkaufen.
Am 12.05.22 fragt der Göttingern Stadt-Kolummnist Lars Wätzold: Gemeinwohl oder Kommerz?

Richtig gut – Pläne für Solidarisches Gesundheitszentrum werden konkret

Die Gruppe Gesundheitskollektiv Göttingen  hat sich nun erstmals öffentlich mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Sie plant für Göttingen ein Solidarisches Gesundheitszentrum  – in der ehem. JVA! Wir rufen dazu auf, diese Initiative zu unterstützen und dokumentieren hier die Pressemitteilung für ein Solidarisches Gesundheitszentrum in ehem. JVA vom 07.01.22. Die Gruppe ist per Mail und Telefon erreichbar.

 

Offener Brief: Transparenz und Beteiligung bei Perspektive für ehem. JVA und Waageplatz

An Parteien und Fraktionen im Göttinger Stadtrat, Verwaltung der Stadt Göttingen

Dringend Transparenz und echte Beteiligung bei Programm nördliche Innenstadt geboten
Machbarkeitsstudie für ein Soziales Zentrum in der ehem. JVA, Planungen für Waageplatz

Vor kurzem haben sich zwei Quartiersmanager*innen im Rahmen des Soziale-Stadt-Programms in der nördlichen Innenstadt mit uns getroffen und von den weiteren Planungen für unser Viertel berichtet. Wir haben nun begründet Sorge, dass die angekündigte transparente, beteiligungsorientierte Umsetzung des Programms erschwert bis verunmöglicht wird. Daher erwarten wir, dass die längst überfällige Machbarkeitsstudie für die ehem. JVA endlich umgesetzt wird. Nur so kann die bauliche, nutzer*innenorientierte und finanzielle Umsetzung des Konzepts für ein Soziales Zentrum in einem breiten öffentlichen Prozess weiterentwickelt werden. Auch ist es Zeit, die Diskussion um die Gestaltung des Waageplatzes weiterzuführen.

Mit großem Aufwand und Beteiligungsverfahren hatte die Stadt Göttingen eine Voruntersuchung in der nördlichen Innenstadt vorgenommen und 2019 verabschiedet. Ziel war es, Gelder von Bund und Land für eine soziale Entwicklung und sogenannte Aufwertung zu bekommen. Im Zentrum und als Begründung für die große Fördersumme von über 10 Mio. Euro standen bis zuletzt Großprojekte wie die Nachnutzungen der seit vielen Jahren leerstehenden Stockleffmühle, der JVA sowie die Neugestaltung des Waageplatzes unter Berücksichtigung der Interessen der diversen Nutzer*innen. Die Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale-Stadt“ für die „Nördliche Innenstadt“ wurden planmäßig noch 2019 bewilligt. Doch genau bei Großprojekten wie der JVA tut sich – nichts. Immerhin verfolgt eine Göttinger Initiativgruppe für die ehem. Stockleffmühle mit dem Konzept für ein Eine-Welt-Haus einen inhaltlich richtig guten Plan. Damit sollten die unsäglichen Versuche vom früheren OB Köhler vom Tisch sein, eine weitere städtische Immobilie in bester Lage an stadtexterne Investoren zu verkaufen und Gestaltungsspielraum aus der Hand zu geben.

Was ist mit dem Waageplatz? Mit der Bewilligung der Fördergelder 2019 wurde die öffentliche Diskussion um die Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse der Nutzer*innen zum Erliegen gebracht. Dabei hatten das Forum Waageplatz-Viertel und zahlreiche Anwohner*innen in verschiedenen städtischen Veranstaltungen ihre praktischen und kreativen Ideen bereits eingebracht. In dem Papier „Sanierungsgebiet ‚Nördliche Innenstadt‘“ von 2021/02 ist ein Beteiligungs- und Planungsverfahren für die Umgestaltung des Waageplatzes angekündigt.

Was ist mit der ehem. JVA? Politiker*innen und Verwaltung verweisen immer wieder auf das Soziale-Stadt-Programm, in dem als nächster Schritt eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie für die JVA vorgesehen ist. Mittel für diese Studie sind Teil der bewilligten Fördergelder, ebenso wie ca. 5,6 Mio Euro für die Sanierung des Gebäudes. Als Teil des Forums Waageplatz-Viertel haben wir für die ehem. JVA ein Kurzkonzept für ein Soziales Zentrum vorgelegt. Es sieht eine nicht-kommerzielle, soziale Nutzung vor und ist mit den inhaltlichen Vorgaben der verabschiedeten Vorbereitenden Untersuchung kompatibel (vgl. „Sanierungsgebiet ‚Nördliche Innenstadt‘“: Stadträume, Maßnahmen der Vorbereitung, 02). Bei einem Sozialen Zentrum wären sowohl Interessen der Anwohner*innen (z.B. Nachbarschaftszentrum) als auch allgemein von Göttinger*innen und Gästen (z.B. verschiedene Ausstellungs-, Begegnungs-, und Beratungsräume) berücksichtigt. Aktuell plant eine Initiativgruppe ein Solidarisches Gesundheitszentrum für Göttingen, wie es das in einigen anderen Städten bereits ähnlich gibt. Ein Solidarisches Gesundheitszentrum mit entsprechendem Raumbedarf würde ideal in das bisherige Konzept für ein Soziales Zentrum passen und die zukünftige Nutzung der ehem. JVA bereichern.

Wir erwarten die Einhaltung Ihrer Zusagen sowie ein transparentes und beteiligungsorientiertes Vorgehen bei der Gestaltung unseres Viertels. Bereits bewilligte Gelder aus dem Förderprogramm müssen jetzt auch für Machbarkeitsstudie und Sanierung der JVA u.a. eingesetzt werden.

Göttingen, 20.12.21, Our House OM10