Beratung zum Asylbewerberleistungsgesetz (RA Sven Adam)

Wohnen im Lager, Essen aus dem Paket, zum Arzt nur im Notfall und
weniger Geld als das Lebensminimum von Hartz IV. Seit 1993 existiert in
Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz , ein rassistisches
Sondergesetz für Geflüchtete, das ihren Zugang zu Sozialleistungen und
medizinischer Versorgung einschränkt.
Außerdem wird vielen Geflüchteten der Regelsatz auch noch gekürzt, wenn
ihnen z.B. mangelnde Mitwirkung vorgeworfen wird oder weil sie angeblch
nur in Deutschland eingereist seien, um Sozialleistungen zu bekommen.
Auch Geflüchtete, die vom Bundesamt abgelehnt werden, bekommen weiter Geld nach diesem Sondergesetz. Hier ist dieses Gesetz als Strafmaßnahme gedacht, damit die Geflüchteten “freiwillig” ausreisen.

Zu Fragen rund um den Bezug von Sozialleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz gibt es nun eine anwaltliche Beratung in der
OM10.
Rechtsanwalt Sven Adam wird jeden 2. Mittwoch im Monat zwischen
15.00 und 17.00 Uhr hier sein und eure Fragen beantworten.

Kommt einfach vorbei! Bringt euren Bescheid vom Sozialamt mit, damit der
Anwalt euch richtig beraten kann.
Darüberhinaus können wir auch gemeinsam überlegen, was wir gegen die
Schikanen im Sozialamt tun können.

nächste Termine: 10. April, 8. Mai, 12. Juni 2019