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Kritik am Urteil im Femizid-Prozess am Landgericht Göttingen
anfdeutsch.com, 06.03.23
Nach 53 Hauptverhandlungstagen vor dem Landgericht Göttingen wurde im Prozess gegen den Ehemann der in ihrem Wohnzimmer erschossenen 27-jährigen Besma A. am Samstag das Urteil gesprochen. Der 51-jährige Angeklagte ist wegen Mordes und illegalen Waffenbesitzes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die AG Prozessbegleitung zum Feminizid an Besma A., die den Fall von Anfang an verfolgt hat, kritisiert, dass das Gericht es in der Urteilsbegründung unterlässt, die Tat als geschlechtsspezifischen Tötungsdelikt einzuordnen. (…)
Jana Faber von der AG Prozessbegleitung erklärte nach der Urteilsverkündung: „In der Begründung des Urteils war immer wieder die Rede von der zerrütteten Ehe und dass beide Eheleute eine tiefe gegenseitige Abneigung gehegt hätten. Diese Darstellung verschleiert, dass Besma A. von ihrem Ehemann geschlagen, getreten, bedroht und gedemütigt wurde. Nichts dergleichen fand umgekehrt statt. Von einer vermeintlichen ‚Beidseitigkeit‘ kann keine Rede sein.“ (…)