Offener Brief: Gerichtsbeschluss anerkennen, Kündigungen zurücknehmen!

Gemeinsam mit bisher 45 Göttinger Organisationen, Parteien und Gruppen sowie mehr als 342 Göttinger*innen fordern auch wir als OM10 in einem offenen Brief von der Göttinger Sparkasse und deren Aufsichtsrat, die Kündigung des Kontos der Roten Hilfe endgültig zurückzunehmen.
Göttingen, 30.01.2026

An die Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Göttingen, Oberbürgermeisterin Petra Broistedt; an die Verwaltungsratsmitglieder im Landrat Marcel Riethig, Harm Adam, Thorsten Heinze, Ehsan Kangarani, Dagmar Sakowski, Christian Schrader, Thorben Siepmann, Birgit Sterr, Thomas Wedrins, Stefan Wirth und Fritz Güntzler sowie an den Vorstand der Sparkasse Göttingen Ines Dietze, Michael Birlin und Thomas Scheffler:

Mit Empörung haben wir die Kündigung des Kontos der Roten Hilfe durch die Sparkasse Göttingen zur Kenntnis genommen. Als Göttinger Bürger_innen, als Akteur_innen der Zivilgesellschaft, als Kund_innen möchten wir uns an Sie wenden, um deutlich zu machen, dass durch dieses Vorgehen ein massiver Vertrauensverlust in die Souveränität deutscher Kreditinstitute und die Rechtsstaatlichkeit droht.

Für die Rote Hilfe bedeutet der Verlust eines Bankkontos eine existentielle Bedrohung ihrer politischen und zivilgesellschaftlichen Arbeit. Totz der Eindeutigkeit des Beschlusses des Landgerichts Göttingen vom 16.01., nach dem das Konto bis zum Ausgang des Klageverfahrens aufrechterhalten bleiben muss, hat die Sparkasse Göttingen noch nicht von sich aus die Kündigung zurückgenommen. Die Rote Hilfe ist eine seit über 100 Jahren bestehende bundesweit tätige, strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation mit etwa 20.000 Mitgliedern. Sie unterstützt völlig legal Menschen, die wegen ihres politischen Engagements von Strafverfahren betroffen sind – durch Prozessbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Hilfe.

Die Sparkasse Göttingen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem Versorgungsauftrag zur Aufrechterhaltung öffentlicher demokratischer Strukturen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Göttingen, der wiederum aus Vertreter_innen der Kommunen (Stadt Göttingen, Stadt Hann. Münden, Landkreis Göttingen) besteht. Aufsichtsratsvorsitzende des Verwaltungsrats ist aktuell die Göttinger Oberbürgermeisterin Petra Broistedt.

Wir erwarten von Stadtrat, Kreistag und den Parteien, dass sie mit ihrer Arbeit die demokratischen Strukturen aufrechterhalten und schützen. Das Landgericht hat in besonderer Klarheit und Selbstverständlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass weder die Auffassung eines Drittstaates noch ein erhöhter Verwaltungsaufwand noch ein vermeintlich drohender Reputationsverlust Grund für eine Kontokündigung sein können. Setzen Sie sich in ihrer Position dafür ein, dass die Sparkasse ihrem Versorgungsauftrag gerecht wird. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Sparkasse nicht als Handlanger von antidemokratischen Kräften agiert und stattdessen zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt.

Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sagt dazu: „Heute trifft es unseren Verein – doch wer steht morgen im Visier, wenn dieser Trend ungebremst weitergeht? Wenn die ultrarechte Agenda in den USA weiter an Einfluss gewinnt, könnten auch andere progressive Initiativen und marginalisierte Gruppen ins Fadenkreuz geraten. Man stelle sich vor, konservative Kräfte in den USA erklären etwa Schwangerenberatungsstellen oder queere Organisationen zu ›terroristischen‹ Feindbildern – würden unsere Banken dann ebenso bereitwillig deren Konten kündigen? Was absurd klingt, rückt leider in den Bereich des Möglichen, wenn wir diese Entwicklung nicht gemeinsam stoppen.“

Und es trifft nicht nur die Rote Hilfe, und nicht nur die Sparkasse Göttingen treibt diese Repression weiter voran. Auch die genossenschaftliche GLS-Bank hat der Roten Hilfe und anderen zivilgesellschaftlich und politisch aktiven Vereinen die Konten gekündigt.

Wir erwarten in Zeiten eines weltweit zunehmenden Rechtsrucks Verantwortungsübernahme von allen demokratischen Institutionen, sich dagegenzustellen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Rote Hilfe sind vor der Einflussnahme antidemokratischer Kräfte zu schützen.

Wir fordern Sie auf, die Kündigung unverzüglich zurückzunehmen und die Rote Hilfe in ihrer politischen und zivilgesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen.

Wir fordern Sie auf, von einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss im Eilverfahren abzusehen und das Hauptsacheverfahren durch die Rücknahme der Kündigung zu beenden.

Wir fordern Sie auf, eine Strategie zu entwickeln, mit welcher sich vor der Einflussnahme x-beliebiger Drittstaaten besser geschützt werden kann.

Wir fordern insbesondere die oben aufgeführten demokratisch gewählten Entscheidungsträger_innen dringend auf, ihren Einfluss und ihre Macht geltend zu machen, und die Sparkasse zur Rücknahme der Kündigungen zu bewegen.

Wir stehen ein für eine solidarische Gesellschaft und gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Praxis!

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